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Übersicht über die anzuwendenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)Inhaltsverzeichnis |
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A)
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B)
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C)
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1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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6.
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7.
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8.
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9.
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D)
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1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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6.
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7.
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8.
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9.
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10.
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11.
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12.
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13.
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E)
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A) Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese Website auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
| Veranstalter | einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein. |
| Vermittler | einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise. |
| Leistungsträger | ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc. |
| Reisevertragsrecht | ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden. |
| Anbieter | von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden
Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere
für
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In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese Website auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch
die Nutzungsbedingungen
für diese Website, die allgemeine
Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung
beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen
gelten.
Nachstehend finden Sie
Nachstehend finden Sie
| C) unsere Vermittlungsbedingungen
für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw.
Leistung sind, D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind |
C) Vermittlungsbedingungen
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung: |
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| Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt. | |||||||||||||||||
1. Abschluss des Reisevertrages |
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2. Leistungen sowie Leistungsänderungen |
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3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen |
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4. Preiserhöhung |
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5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung |
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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
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| Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. | |||||||||||||||||
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden |
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| Wir können nach dem Antritt der Reise den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |
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8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl |
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9. Beschränkung der Haftung |
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10. Mitwirkungspflichten des Kunden |
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11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung |
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12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen |
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13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens |
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| Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter
verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende
Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu
informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft
hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich
hierüber zu informieren. Die Informationen über die
ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005
begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine
entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es
in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar. |
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